Was ist das Weltraumrecht – und Weltraum-Strafrecht?
Juristisch stellt sich der Luftraum über staatlichem Hoheitsgebiet als „Inland“ im Sinne des Strafrechts dar. Dieser Luftraum endet aber in einer gewissen Höhe, dort wo er zum Weltraum wird. Wo diese Grenze liegt ist nicht eindeutig, ab 80 Kilometer Höhe steht dies im Raum, spätestens bei 110 Kilometern beginnt jedoch der Weltraum. Dieser unterliegt keiner staatlichen Hoheit, ist somit – zumindest räumlich betrachtet – nicht rechtlich reguliert.
Wenn man nach einem Weltraumstrafrecht fragt, ist der einfache Weg, an Weltraumfahrzeuge zu denken – diese werden völkerrechtlich der Hoheitsgewalt des Staates unterfallen, für den sie auftreten. Es wird daher in der Literatur dafür plädiert, dass man im §4 StGB das „Flaggenprinzip“ ausdrücklich auf Weltraumfahrzeuge ausdehnt und dies im Übrigen in der Auslegung schon jetzt tun solle. Ansonsten gilt für internationale Weltraummissionen, dass jeder beteiligte Staat die Hoheitsgewalt über sein Eigentum und seine Staatsangehörigen innehat.
Das Weltraumrecht als Rechtsgebiet existiert derzeit wohl eher in der Rechtstheorie als in der Praxis. Dabei stellen sich gravierende Probleme, die derzeit noch eher am Rande in Erscheinung treten: Etwa zum gewerblichen Rechtsschutz und der Frage des Schutzes geistigen Eigentums von Entdeckungen/Erfindungen im Weltraum, was heute schon teilweise auch nationalem Recht unterfallen kann.
Exemplarische Aspekte des Weltraumrechts
Weltraumrecht
Da es kein nationales Weltraumrecht gibt, stellt sich das Weltraumrecht als Teil des Völkerrechts dar. Kernelement ist der Weltraumvertrag vom 27. 1. 1967.
Haftung
Natürlich muss irgendwie zumindest grundlegend die Haftungsfrage geklärt sein. Hier sind die WeltraumV und das Weltraumhaftungsübereinkommen zu nennen. Das hier (grob) konzipierte Haftungssystem sieht dabei eine Gefährdungshaftung oder eine Verschuldenshaftung vor, abhängig vom Schadensort (Irdisch oder im Weltraum)
Krieg & Cybercrime
Wie geht man damit um, wenn Hacker – eventuell auch im staatlichen Auftrag-Systeme im Weltraum angreifen, etwa Satelliten? Oder über Satelliten irdische Ziele über darüber laufende Verbindungen ins Visier nehmen?
Rechtsanwalt für Weltraum-Strafrecht und Weltraumrecht
- Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht, der Rechtsfragen neuer Technologien und Technik allgemein liebt
- Natürlich keinerlei Erfahrung im Gerichtssaal mit dem Weltraumrecht – wie auch
- Seit Jahren umfangreiche Beschäftigung mit Fragen des Weltraumrechts, speziell rund um technologische und strafrechtliche Aspekte
- Wo sich Technik und Strafrecht begegnen, ist der Bereich des Cybercrime – spezialisiert auf Cybercrime wäre es fatal, hier nicht die Bedrohung durch Satellitengestützte Verbindungen zu sehen!

Weltraum-Strafrecht
Gibt es ein originäres Weltraum-Strafrecht?
Ein echtes, originäres Weltraumstrafrecht in dem Sinne, dass für den Weltraum ein unmittelbar geschaffenes Strafrecht existiert, gibt es in dem Sinne nicht. Es gibt einige, sehr spezifische, Sonderregeln, etwa wenn man ohne die erforderliche Genehmigung ein Satellitensystem betreibt, das Daten über die Erde mit besonders hohem Informationsgehalt erzeugt, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt (siehe etwa § 28 I Nr. 1 Satellitendatensicherheitsgesetz, „SatDSiG“).
Allerdings gibt es eine Brücke zum nationalen Strafrecht: Bei Straftaten mit besonderem Inlandsbezug kann sich über §5 StGB, bei ausdrücklich benannten und besonders schwerwiegenden Taten, eine Strafbarkeit „im Ausland“ ergeben. Unter „Ausland“ fällt dabei alles, was nicht deutsches Hoheitsgebiet ist, mit der überwiegenden juristischen Literaturmeinung ist der Weltraum davon problemlos umfasst.
Cybercrime im Weltraum
RA JF ist spezialisiert auf Cybercrime – natürlich ist die Verbindung zum Weltraum, mit Kommunikation und Überwachung über Satelliten vollkommen naheliegend.
Dabei sind Angriffe, die sich koordiniert gegen das Inland richten und nur über das „Werkzeug“ im Weltraum laufen, sicherlich gut über das nationale Strafrecht zu greifen. Spannend werden Fälle, in denen zugleich, direkt beabsichtigt oder nicht, auch Schäden am jeweiligen Gut im Weltraum durch den Angriff hervorgerufen werden – der intendiert woanders auf der Erde Schäden verursachen sollte.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Strafverteidigung und das IT-Recht, besonders zu Fragen von Cybercrime und digitalen Beweismitteln – aus Überzeugung. Diese Webseite entstand aus Interesse an dem Thema Weltraum-Strafrecht, mit dem sich Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt.
Unsere Qualifikation: RA DF ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht; RA JF ist Doppel-Fachanwalt, Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Referendar-Ausbilder für das OLG-Köln + Dozent bei der Anwaltakademie.
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