Weltraum-Strafrecht (und Weltraumrecht)

Was ist das Weltraumrecht – und Weltraum-Strafrecht?

Juristisch stellt sich der Luftraum über staatlichem Hoheitsgebiet als „Inland“ im Sinne des Strafrechts dar. Dieser Luftraum endet aber in einer gewissen Höhe, dort wo er zum Weltraum wird. Wo diese Grenze liegt ist nicht eindeutig, ab 80 Kilometer Höhe steht dies im Raum, spätestens bei 110 Kilometern beginnt jedoch der Weltraum. Dieser unterliegt keiner staatlichen Hoheit, ist somit – zumindest räumlich betrachtet – nicht rechtlich reguliert.

Wenn man nach einem Weltraumstrafrecht fragt, ist der einfache Weg, an Weltraumfahrzeuge zu denken – diese werden völkerrechtlich der Hoheitsgewalt des Staates unterfallen, für den sie auftreten. Es wird daher in der Literatur dafür plädiert, dass man im §4 StGB das „Flaggenprinzip“ ausdrücklich auf Weltraumfahrzeuge ausdehnt und dies im Übrigen in der Auslegung schon jetzt tun solle. Ansonsten gilt für internationale Weltraummissionen, dass jeder beteiligte Staat die Hoheitsgewalt über sein Eigentum und seine Staatsangehörigen innehat. 

Das Weltraumrecht als Rechtsgebiet existiert derzeit wohl eher in der Rechtstheorie als in der Praxis. Dabei stellen sich gravierende Probleme, die derzeit noch eher am Rande in Erscheinung treten: Etwa zum gewerblichen Rechtsschutz und der Frage des Schutzes geistigen Eigentums von Entdeckungen/Erfindungen im Weltraum, was heute schon teilweise auch nationalem Recht unterfallen kann.

Exemplarische Aspekte des Weltraumrechts

Weltraumrecht

Da es kein nationales Weltraumrecht gibt, stellt sich das Weltraumrecht als Teil des Völkerrechts dar. Kernelement ist der Weltraumvertrag vom 27. 1. 1967.

Haftung

Natürlich muss irgendwie zumindest grundlegend die Haftungsfrage geklärt sein. Hier sind die WeltraumV und das Weltraumhaftungsübereinkommen zu nennen. Das hier (grob) konzipierte Haftungssystem sieht dabei eine Gefährdungshaftung oder eine Verschuldenshaftung vor, abhängig vom Schadensort (Irdisch oder im Weltraum)

Krieg & Cybercrime

Wie geht man damit um, wenn Hacker – eventuell auch im staatlichen Auftrag-Systeme im Weltraum angreifen, etwa Satelliten? Oder über Satelliten irdische Ziele über darüber laufende Verbindungen ins Visier nehmen?

Rechtsanwalt für Weltraum-Strafrecht und Weltraumrecht

  • Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht, der Rechtsfragen neuer Technologien und Technik allgemein liebt
  • Natürlich keinerlei Erfahrung im Gerichtssaal mit dem Weltraumrecht – wie auch
  • Seit Jahren umfangreiche Beschäftigung mit Fragen des Weltraumrechts, speziell rund um technologische und strafrechtliche Aspekte
  • Wo sich Technik und Strafrecht begegnen, ist der Bereich des Cybercrime – spezialisiert auf Cybercrime wäre es fatal, hier nicht die Bedrohung durch Satellitengestützte Verbindungen zu sehen!
Rechtsanwalt für Weltraum-Strafrecht und Weltraumrecht: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Ihr Rechtsanwalt für Weltraum-Strafrecht und Weltraumrecht

Weltraum-Strafrecht

Gibt es ein originäres Weltraum-Strafrecht?

Ein echtes, originäres Weltraumstrafrecht in dem Sinne, dass für den Weltraum ein unmittelbar geschaffenes Strafrecht existiert, gibt es in dem Sinne nicht. Es gibt einige, sehr spezifische, Sonderregeln, etwa wenn man ohne die erforderliche Genehmigung ein Satellitensystem betreibt, das Daten über die Erde mit besonders hohem Informationsgehalt erzeugt, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt (siehe etwa § 28 I Nr. 1 Satellitendatensicherheitsgesetz, „SatDSiG“).

Allerdings gibt es eine Brücke zum nationalen Strafrecht: Bei Straftaten mit besonderem Inlandsbezug kann sich über §5 StGB, bei ausdrücklich benannten und besonders schwerwiegenden Taten, eine Strafbarkeit „im Ausland“ ergeben. Unter „Ausland“ fällt dabei alles, was nicht deutsches Hoheitsgebiet ist, mit der überwiegenden juristischen Literaturmeinung ist der Weltraum davon problemlos umfasst.

Cybercrime im Weltraum

RA JF ist spezialisiert auf Cybercrime – natürlich ist die Verbindung zum Weltraum, mit Kommunikation und Überwachung über Satelliten vollkommen naheliegend.

Dabei sind Angriffe, die sich koordiniert gegen das Inland richten und nur über das „Werkzeug“ im Weltraum laufen, sicherlich gut über das nationale Strafrecht zu greifen. Spannend werden Fälle, in denen zugleich, direkt beabsichtigt oder nicht, auch Schäden am jeweiligen Gut im Weltraum durch den Angriff hervorgerufen werden – der intendiert woanders auf der Erde Schäden verursachen sollte.

Rechtsanwalt für Weltraum-Strafrecht und Weltraumrecht

Engagement im Weltraum

Das Engagement im Weltraum ist für Nationalstaaten und insbesondere für supranationale Gebilde wie die EU von strategischer Bedeutung. Das Engagement im Weltraum ist für die Nationalstaaten und die EU als Ganzes von strategischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Bedeutung. Eine Vernachlässigung dieses Sektors könnte zu geopolitischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Nachteilen führen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, in Raumfahrttechnologien und -missionen zu investieren und eine aktive Rolle im Weltraum zu spielen, insbesondere in den Bereichen

  1. Wissenschaft und Forschung: Der Weltraum bietet einzigartige Möglichkeiten für die wissenschaftliche Forschung, von der Erkundung anderer Planeten und Sterne bis hin zur Erforschung der Erde aus der Umlaufbahn. Diese Forschung kann unser Verständnis des Universums erweitern und zu Durchbrüchen in Physik, Biologie und anderen Wissenschaften führen.
  2. Technologische Innovation: Die Herausforderungen der Raumfahrt haben zu zahlreichen technologischen Fortschritten geführt, von denen viele auch auf der Erde Anwendung finden, z. B. in der Medizintechnik, der Kommunikationstechnologie und den Materialwissenschaften.
  3. Wirtschaftliche Chancen: Der Weltraum bietet wirtschaftliche Chancen, die von Satellitendiensten über Weltraumtourismus bis hin zum möglichen Abbau von Ressourcen auf Asteroiden oder anderen Himmelskörpern reichen.
  4. Geopolitische und strategische Bedeutung: Der Weltraum ist ein strategisches Gebiet, das für Verteidigung, Kommunikation und Überwachung genutzt wird. Ein aktives Engagement im Weltraum kann einem Staat oder einer Union geopolitische Vorteile verschaffen.
  5. Umweltüberwachung und Klimawandel: Satelliten spielen eine entscheidende Rolle bei der Überwachung des Klimawandels, der Ozeane und der Umwelt insgesamt. Sie liefern wertvolle Daten für die Entwicklung von Strategien zum Schutz unseres Planeten.
  6. Inspiration und Bildung: Weltraummissionen inspirieren Menschen weltweit und fördern das Interesse an Wissenschaft, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik.
  7. Gefahren der Vernachlässigung: Wenn Staaten oder Einheiten wie die EU den Weltraum vernachlässigen, könnten sie an geopolitischem Einfluss verlieren, während andere Akteure ihre Präsenz und Macht im Weltraum ausbauen. Ohne eigene Weltraumkapazitäten könnten Länder oder Einheiten von anderen Staaten abhängig werden, sei es bei Satellitendiensten, Weltraumforschung oder Verteidigung. Darüber hinaus ist die Raumfahrtindustrie ein wachsender Sektor mit großem wirtschaftlichem Potenzial. Mangelndes Engagement könnte wirtschaftliche Chancen kosten. Schließlich wird der Weltraum zunehmend militarisiert. Fehlende Präsenz oder Fähigkeiten im Weltraum könnten die Sicherheitsrisiken erhöhen.
Weltraumrecht: Private Raumfahrt bedeutsam

Raumfahrt durch Unternehmen

Es ist davon auszugehen, dass die Raumfahrt in Zukunft vor allem von der Privatwirtschaft getragen wird. Dabei bietet die kommerzielle Raumfahrt einerseits einen hohen wirtschaftlichen Wert, andererseits steht sie gerade deshalb im Fokus des Gesetzgebers. So hat z.B. Deutschland ein Weltraumgesetz angekündigt, mit dem die Regulierung der privaten Raumfahrt angegangen werden soll (s.u. „Raumfahrtstrategie“). Es ist zu erwarten, dass dabei von Anfang an die (IT-)Sicherheit, aber auch die Nachhaltigkeit im Sinne der Umweltverträglichkeit im Vordergrund stehen wird. Es ist absehbar, dass der Genehmigungs- und Prüfaufwand in der EU steigen wird.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Strafverteidigung und das IT-Recht, besonders zu Fragen von Cybercrime und digitalen Beweismitteln – aus Überzeugung. Diese Webseite entstand aus Interesse an dem Thema Weltraum-Strafrecht, mit dem sich Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt.

Unsere Qualifikation: RA DF ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht; RA JF ist Doppel-Fachanwalt, Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Referendar-Ausbilder für das OLG-Köln + Dozent bei der Anwaltakademie.

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Raumfahrtstrategie der deutschen Bundesregierung 2023

Die deutsche Bundesregierung hat sich im Jahr 2023 neu aufgestellt und ihre Raumfahrtstrategie mit Schlüsselprojekten benannt

Wettbewerb & Regulierung

Der freie und unabhängige Zugang zum Weltraum ist aus Sicht der Regierung ein wesentliches Element der strategischen Souveränität Europas und damit unverzichtbar für die Verwirklichung unserer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele bei der Nutzung des Weltraums. In einem neuen globalen Weltraumumfeld ist ein neuer, nachhaltiger Ansatz für die Entwicklung und Beschaffung von Trägerdiensten in Europa erforderlich: hin zu mehr innereuropäischem Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen.

Es geht um einen Paradigmenwechsel bei der Entwicklung und Beschaffung von Trägerdiensten in Europa: Mit einem europäischen Launcher-Wettbewerb soll in ein wettbewerbsorientiertes Modell der Trägerbeschaffung eingestiegen werden. Damit soll der Weg für einen effizienten und unabhängigen Zugang zum Weltraum auf der Grundlage eines fairen Wettbewerbs geebnet werden. Die Prinzipien der Nachhaltigkeit werden über den gesamten Lebenszyklus von der Entwicklung und Produktion der Rakete bis hin zum nachhaltigen Betrieb am Boden und auf dem Weg ins All integriert.

Die Bundesregierung strebt zudem ein nationales Weltraumgesetz an, das u.a. durch eine Genehmigungspflicht und Kontrolle von Weltraumaktivitäten zur Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten beiträgt. Gesetzliche Regelungen sollen auch zur Verlässlichkeit und zu einem innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen beitragen. Überdies wird bei der Erarbeitung des Weltraumgesetzes die Aufnahme sicherheitsrelevanter Aspekte geprüft.

Beteiligung an internationalen Missionen und Space Innovation Hub

Als wichtiger Partner wird die NASA ausgemacht (Mission Grace) sowie Japan (Mission Destiny+). Zudem besteht ein Bedarf an mehr Austausch zwischen öffentlichen Bedarfsträgern und Anbietern von Raumfahrtdienstleistungen. Beschaffungsprozesse sollen innovativer und transparenter werden, Synergien stärker genutzt werden. Deshalb wird die Bundesregierung über die Deutsche Raumfahrtagentur eine Plattform initiieren. Dieser Space-Innovation Hub dient als Anlaufstelle für die NewSpace-Szene, um gemeinsam mit zivilen und militärischen Akteuren innovative Projektideen und Umsetzungsmöglichkeiten zu entwickeln.

In diesem Rahmen soll auch die „Rückkehr“ zum Mond stattfinden.

Kleinsatelliten

Kleinsatelliten sind aus Sicht der Bundesregierung der Motor des Zukunftsmarktes Raumfahrt – und eine große Chance für die deutsche Raumfahrtindustrie, insbesondere für Start-ups. Deshalb wird die Kleinsatelliten-Initiative weiter vorangetrieben, um den Weg für eine geschlossene Wertschöpfungskette in Deutschland zu ebnen. Deutsche KMU und Start-ups werden dabei unterstützt, eine gute Wettbewerbsposition in diesem Markt einzunehmen, insbesondere bei der Entwicklung innovativer Technologien und Dienstleistungen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen als Innovationstreiber und Nährboden für NewSpace-Ansätze werden ebenfalls berücksichtigt.

Klima und Weltraum

Konkret will Deutschland in Zusammenarbeit mit UNEP im Rahmen des „International Methane Emissions Observatory (IMEO)“ die Umsetzung der Ziele des „Methane Pledge“ (COP-26, Glasgow) auf der Ebene des Monitorings und der Datenbereitstellung nachhaltig unterstützen. Es soll ein Angebot für nationale und europäische Nutzer geschaffen werden, um Methanemissionen gezielt zu verifizieren und letztlich systematisch zu reduzieren.

Ferner soll das Potenzial von Erdbeobachtungsdaten für den natürlichen Klimaschutz (z.B. Erhalt und Renaturierung von Mooren und Auenlandschaften) in Deutschland erschlossen werden. Dazu wird ein integriertes Treibhausgas-Monitoringsystem für Deutschland aufgebaut. Hochauflösende Satellitenmessungen der atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen ermöglichen dabei die Quantifizierung der Emissionsintensität lokaler CO2- und CH4-Quellen aus dem Weltraum und die Verbesserung des Datenflusses, um schließlich mit Hilfe eines Datenassimilations- und Inversionssystems regelmäßige Quelle-Senke-Schätzungen der Treibhausgase auf national relevanten Skalen liefern zu können. Beginnend mit einer CO2-Überwachungsmission ab 2026 soll die Copernicus-Satellitenflotte bis 2028 um sechs weitere Erweiterungs-Sentinel-Missionen ergänzt werden, die den europäischen Green-Deal und die europäischen Klimaziele maßgeblich unterstützen und darüber hinaus die weltweite Spitzenstellung Europas in der Erdbeobachtung auch in Zukunft sichern werden.

Aufbauend auf den bereits bestehenden nationalen und europäischen Plattformen soll die zuverlässige, effiziente und nutzerfreundliche Bereitstellung von Satellitendaten und Prozessierungswerkzeugen über Cloud-Plattformen weiter vorangetrieben werden, um u.a. Nutzern aus öffentlichen Einrichtungen und der Wissenschaft, aber auch Dienstleistern einen schnellen, einfachen und effizienten Zugang zu weltweit verfügbaren Erdbeobachtungsdaten sowie deren sichere cloudbasierte Prozessierung und Integration mit eigenen Daten zu ermöglichen.

Weltraumlage

Die Fähigkeit zur Erstellung eines Weltraumlagebildes ist eine elementare Grundlage für Maßnahmen zum Schutz von Weltraumsystemen und damit für gesamtstaatliches Handeln im Weltraum. Die Nationale Sicherheitsstrategie betont die Bedeutung des Weltraumlagebildes als gemeinsame zivil-militärische Aufgabe. Um die operative Verfügbarkeit eines aktuellen und unabhängigen Weltraumlagebildes sicherzustellen, werden wir den Auf- und Ausbau nationaler Fähigkeiten einschließlich der Sensorik und den Betrieb des ressortgemeinsamen Weltraumlagezentrums bis 2030 sicherstellen. Dabei sollen die vorhandenen Kompetenzen von Forschungs- und Bundeseinrichtungen ausgebaut werden. Deutschland wird weiterhin eine führende Rolle in der EU-SST-Partnerschaft einnehmen und eine Katalog- und Serviceverfügbarkeit zur Überwachung aller relevanten Erdorbits aufbauen.

Weltraumverkehrsmanagement

Die Zahl der Objekte im Weltraum nimmt stark zu. Anders als im Luftverkehr, wo die Flugsicherung dafür sorgt, dass alle Flugzeuge immer einen ausreichenden Abstand zueinander haben, gibt es für den Weltraum bisher keine entsprechende Koordinierungsstelle. Aufgrund der physikalischen Unterschiede sind Ansätze aus dem Luftverkehr nicht ohne weiteres auf den Weltraumverkehr übertragbar. Um Kollisionen im Weltraum zu vermeiden, hat die Europäische Union einen politischen Ansatz für ein Weltraumverkehrsmanagement entwickelt, der insbesondere die Verbesserung der Unabhängigkeit der EU im Bereich der Beobachtung und Verfolgung von Weltraumobjekten durch die EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt, die bereits in der EU-SST-Partnerschaft zusammenarbeiten. Auf der Grundlage der Dienste, die EU SST den Satellitenbetreibern weltweit kostenlos zur Verfügung stellt, können unter anderem Kollisionsgefahren erkannt und Ausweichmanöver durchgeführt werden.

Deutschland wird die Umsetzung und internationale Vertretung des EU-Ansatzes für STM aktiv unterstützen und hat sich im Rahmen der Vereinten Nationen für den Aufbau eines internationalen STM-Systems eingesetzt. Die Umsetzung der deutschen Position erfordert den konsequenten Ausbau der nationalen Fähigkeiten sowie die bi- und multilaterale Vernetzung Deutschlands im Bereich Weltraumüberwachung mit zivilen und militärischen Partnern. Die Fortsetzung unserer Führungsrolle im EU SST wird in enger Abstimmung mit Frankreich angestrebt.